Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definitionen
- 1.1 "Steepfaceproductions" steht für Steepfaceproductions Derungs, 4410 Liestal Audio Visueller Dienstleister
- 1.2 "Leistungsnehmer"
- 1.1 "Externe Dienstleiser"
- 1.1 "Angestellte"
- 1.1 "Projektzeitraum"
- 1.1
1. Geltungsbereich
- 1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Produktionen und Leistungen durch Steepfaceproductions ab dem 12. April 2021 unter der Version 1.0
- 1.2 Die Bedingungen sind nicht an eine Offertenbestätigung gebunden und gelten ab der Anfrage einer Leistung bis zum Projektabschluss durch die erfolgreichen Bezahlung der gesammten Leistung. Werden im Anschluss Folgeleistungen ausgeführt öffnet sich ein neuer Geltungsbereich beginnend mit der Anfrage bis zum Abschluss und der erfolgreichen Bezahlung der Folgeleistungen.
- 1.3 Werden einzelne Bestimmungen im Sinne eines Entgegenkommens gegenüber dem Leistungsnehmer ein oder mehrere Male nicht angewendet, kann daraus bei weiteren Aufträgen kein Gewohnheitsrecht abgeleitet und geltend gemacht werden.
3. Selbstständigkeit
- Verpflichten eine allfällige unselbstständigkeit zu melden und ungefragt eine aktuelle selbstständigkeitserklärung zu zu stellen.
6. Nennungsrecht und Credits
- 6.1 Nutzung- und Vertriebsrecht: Klausel mit Vorbehalt für Benutzung von Bildmaterial nach geltendem Schweizer recht. Sowie verbot von weiterverkauf oder rechtsabtrettung von Bildmaterial, ausser anderweitig geregelt.
7. Zahlungsbedingungen
- Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch Steepfaceproductions vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf. Kosten für Arbeitsleistungen, sowohl fremd aber auch Inter werden innerhalb von 14 Tagen vor der Produkion zu 20% berechnet, innerhalb von 7 Tagen zu 50% berechnet und ab 3 Tagen vor Produktion zu 100% verrechnet.
9. Versicherung, Schäden und Haftung
- 9.1 Ansprüche für Schäden können nur innerhalb des Geltungsbereich der AGB gestellt werden. Später gestellte Ansprüche, sowie Ansprüche zu vergangenen Geltungsbereichen werden abgewiesen.
- 9.2 versicherungsverzicht oder abschluss durch auftraggeber
- versicherungsausschlüsse
10. Haftung bei Nachbearbeitung und Personalpflicht
- 10.1 Steepfaceproductions Derungs übernimmt keine Haftung für Ansprüche, welche über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gehen.
- 10.2 Obhutschäden : Schäden am material ihrer Firma gelten als Obhutschäden und sind durch diese innerhalb der Sachversicherung zu versichern. Die Abdeckung liegt in der Verantwortung der Auftraggeber.
- 10.3 Tätigkeitsschäden: In diesem Auftrag sind keine Tätigkeiten angeboten. Eine alllfälligt Ausführung von Reparatur, Reinigung oder Bearbeitung von Material ist als solche nicht versichert und jegliche Haftung für Schäden dieser Art werden abgelehnt.
- 10.4 Schäden von Mitarbeitern liegen nach vertrag bei den jeweils selbstständigen
- 10.
- 10.
- 10. Software und Computerdaten: Keine Haftung wird übernommen bei Ansprüchen aus der Beeinträchtigung von Software oder von durch Computer verarbeitbaren Daten – zum Beispiel das Verändern, Löschen oder Unbrauchbarmachen – ausser es handelt sich dabei um einen selbstverschuldeten Hardwareschaden.
- 10. Übernimmt keinerlei Haftung für Projekte, die wissentlich oder unwissentlich für amerikanische oder kanadische kunden oder endkunden durchgeführt werden.
- 10. Umständen die einen unmittelbar bevorstehenden schaden zur folge haben können sind durch Massnahmen des auftraggebers zu verhüten. Für schäden, für welche keine angemessenen Massnahmen getroffen wurden wird keine Haftung übernommen.
- 10.
- 10.
11. Annulationsbedingungen